Kommissionsware – Was ist das?

„Güter (Kommissionsware) werden zum Verkauf von Lieferanten (Kommittenten) an Händler (Kommissionär) überlassen“

Um ein Kommissionsgeschäft miteinander eingehen zu können müssen Kommissionär (in diesem Falle Sie – der Kunde) und Kommittent (Firma iMPEX) eine Kommissionsvereinbarung abschließen. In dieser Vereinbarung sind alle AGB aufgeführt, diese beinhalten u.a. die Abrechnungsklauseln und die Versandregelungen.

Sie bekommen die Ware kostenfrei von uns gestellt worauf alle 6-8 Wochen eine telefonische Bestandsabfrage erfolgt. Erst nach dieser Abfrage wird der Abverkauf berechnet und es kommt erneut zu einer kostenfreien Nachlieferung mit neuen Modellen. Rücksendungen von Waren muss der Kommissionär tragen.

Bei der Abrechnung der verkauften Waren, erhalten Sie einen vereinbarten Kommissionsrabatt vom Ladenverkaufspreis.

Ihr Vorteil gegenüber einem Eigenverkauf ist:

  • Ohne Vorauskasse haben Sie somit 100% Sicherheit.
  • Sie zahlen nur das, was Sie verkauft haben
  • Sie sind vertraglich nicht gebunden
  • Saisongerechter Austausch unserer Produkte
  • Nachlieferung innerhalb 1-2 Tage
Alles auf einen Blick für Sie:
Wir bieten Ihnen…
  • Kommissionsware
  • Aktionsware
  • Platzsparende Verkaufsträger
  • Modische und top aktuelle Artikel
  • Versandkostenfreie Lieferungen
  • keine Vertragsbindung
  • Umtauschgarantie
  • Viel Leistung und Einsatz für den gemeinsamen Erfolg
  • Top Preis-Leistungsverhältnis
  • Ständiger Service über unsere Supportstellen